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DiätischeLebensmittel

Das Spektrum an Produkten für den diätetischen Lebensmittelbereich ist sehr breit gefächert und reicht von Babykost über medizinische Zwecke bis hin zu Anwendungen für Sportler oder Diabetiker. So unterschiedlich die Zielgruppe ist, so vielschichtig sind auch die Anforderungen an das Produkt. Als Full-Service-Anbieter für die Lohnherstellung haben unsere erfahrenen Experten bei der Entwicklung Ihres diätetischen Lebensmittels nicht nur die ernährungswissenschaftlichen Aspekte im Blick, sondern ebenso die Darreichungsform, die Optik und – sofern erforderlich – den Geschmack. Kunden können sich eine Rezeptur individuell anfertigen lassen oder auf eine der Standardrezepturen aus der Datenbank zurückgreifen.

Was sind diätetische Lebensmittel?

Diätetische Lebensmittel dienen der besonderen Ernährung einer definierten Personengruppe. Sie erfüllen spezielle Ernährungserfordernisse, die auf Krankheiten, Mangelerscheinungen oder Überempfindlichkeit gegen bestimmte Nahrungsmittel oder auf andere physiologische Umstände, beispielsweise bei werdenden Müttern oder während der Stillzeit, beruhen. Die Eignung für den jeweiligen Ernährungszweck muss sich hinreichend wissenschaftlich belegen lassen. Von vergleichbaren Nahrungsmitteln müssen sich diätetische Lebensmittel bezüglich ihrer Zusammensetzung oder ihrer Eigenschaften eindeutig unterscheiden. Diätetische Lebensmittel werden oft mit Nahrungsergänzungsmittel verwechselt, dabei handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Produktgruppen.

Einteilung diätetischer Produktgruppen

Die Diätverordnung (Verordnung über diätetische Lebensmittel) unterscheidet bei den diätetischen Lebensmitteln verschiedene Unterarten, an die unterschiedliche Anforderungen und Pflichten geknüpft sind. Daher ist neben der Einordnung eines Erzeugnisses als diätetisches Lebensmittel auch die Differenzierung nach dem besonderen medizinischen Zweck erforderlich. Diätetische Lebensmittel lassen sich in folgende Produktgruppen einteilen:

  • Säuglingsanfangs- und -folgenahrung
  • Getreide- und weitere Beikost für Babys und Kleinkinder
  • Lebensmittel mit geringem oder reduzierten Brennwert für die Gewichtsüberwachung
  • Lebensmittel für bestimmte medizinische Einsatzgebiete (z. B. bilanzierte Diäten)
  • natriumarme Lebensmittel inklusive Diätsalze, die wenig bis gar kein Natrium aufweisen
  • glutenfreie Lebensmittel
  • Lebensmittel für erhebliche Muskelanstrengungen, insbesondere für Sportler
  • Lebensmittel für Menschen, deren Glukosestoffwechsel gestört ist (z. B. Diabetiker)

Rechtliche Vorschriften für diätetische Lebensmittel

Die Bestandteile, die Produktion und die Kennzeichnung von Diätetika unterliegen der Verordnung über diätetische Lebensmittel (DiätV), mit der verschiedene europäische Richtlinien auf nationales Recht umgelegt wurden. Da sie nicht nur der Sättigung und dem Genuss dienen, sondern einem konkreten diätetischen Zweck zugedacht sind, dürfen sie nur mit einem Hinweis hinsichtlich der Eignung für diese Bestimmung in Umlauf gebracht werden. Alternativ ist es möglich, die besonderen ernährungsbezogenen Eigenschaften des jeweiligen Lebensmittels zu nennen. Darüber hinaus ist die Angabe des Energiewertes und des Gehaltes an Proteinen, Fetten und Kohlenhydraten erforderlich.

Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Pflichten werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingeordnet und entsprechend mit Bußgeldern, Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet. Bei Pflichtverstößen drohen außerdem wettbewerbsrechtliche Folgen, beispielsweise Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber.

Keine Vorschrift für Diabetiker-Lebensmittel mehr

Ursprünglich waren in der Diätverordnung besondere Anforderungen an diese Lebensmittel für Diabetiker festgesetzt. So wurden unter anderem die Verwendung bestimmter Süßungsmittel und Zuckeraustauschstoffe, der Brennwert von Brot, der Alkohol- oder Fettgehalt und die Zusammensetzung der Mahlzeiten für Diabetiker genau definiert. Entsprechend der heutigen wissenschaftlichen Kenntnisse benötigen diese Personen jedoch keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Empfohlen wird dagegen die gleiche gesunde Ernährungsweise wie für die Allgemeinbevölkerung. Zur Vorbeugung der Krankheit Diabetes mellitus oder für deren Behandlung müssen beispielsweise individuelle Ernährungsgewohnheiten korrigiert werden. Daher wurden mit der 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung vom 09. Oktober 2010 die besonderen Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel außer Kraft gesetzt. Die gesetzliche Übergangsfrist lief am 09. Oktober 2012 aus.

Übrigens: Bei uns finden Sie auch Informationen zur rechtlichen Grundlage von Nahrungsergänzungsmitteln.

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